Vorstellbalkone sind Balkone, welche statisch eigenständig separat gegründet vor einem Gebäude stehen. In der Regel haben sie mindestens 4 Stützen, welche so angeordnet sind, dass eine ausreichende Standsicherheit rechnerisch nachgewiesen werden kann. Sie sind zur Horizontalaussteifung mit dem Gebäude durch spezielle Ankersysteme (http://www.fischer.de) verbunden.
Vorstellbalkone können ein- oder mehrgeschossig ausgeführt sein. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung von Balkonen an Wohngebäuden geeignet. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Gebäuden lt. EnEV und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade nimmt auch die Bedeutung der Vorstellbalkone in diesem Einsatzbereich zu. Durch deren Bauweise können Wärmebrücken und dadurch resultierende Baumängel vermieden werden.
Vorstellbalkone aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.
Man spricht erst ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe auch Vorstellterrassen). Balkone sind lt. Musterbauordnung (http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf) genehmigungspflichtig.
Für den Bauantrag durch einen vorlageberechtigten Bauingenieur ist außerdem eine vorlagefähige Statik (Standsicherheitsnachweis) von einem anerkannten Tragwerksplaner nötig.
Ab Gebäudeklasse 4 (> 7,0 m Gebäudehöhe/Fußboden des höchsten ausgebauten Nutzgeschosses) ist die Statik durch einen vereidigten Prüfingenieur für Standsicherheit zu prüfen. Im Einzelfall ist allerdings die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes gültig.